Sicherer Umgang mit Pyrotechnik

Informationen über das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 anlässlich des Jahreswechsels 2015/2016.

Jährlich zu Silvester ereignen sich zahlreiche Brände und Unfälle. Grund dafür ist stets wieder unsachgemäßer, leichtsinniger oder fahrlässiger Umgang mit Feuerwerkskörpern.

Folgendes ist beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu beachten: Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen vom 31. Dezember ab 0 Uhr bis zum 1. Januar 24 Uhr abgebrannt werden. Personen unter 18 Jahren ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 untersagt. Personen unter 12 Jahren dürfen auch keine Kleinstfeuerwerke (Kategorie 1) abbrennen. Die beiliegende Gebrauchsanweisung ist dabei unbedingt einzuhalten.

In den kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Ortsteilen der Stadt Maistadt ist es aus Gründen der Brandgefahr am 31.12.2015 und am 01.01.2015 verboten:

  • Im Umkreis von 150 m um brandgefährdete Objekte das Abbrennen von Raketen und sogenannten „Römischen Lichtern“,
  • im Umkreis von 100 Metern um brandgefährdete Objekte das Abbrennen von Kanonenschlägen, Knallfröschen und sonstigen Feuerwehrwerkskörpern der Klasse 2,
  • Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in und unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kindereinrichtungen, Alten- und Pflegeheimen.

Weitern wird zum Jahreswechsel erneut vor dem Kauf und dem Umgang mit Feuerwerkskörpern gewarnt, die im Nachbarland Polen erworben werden können, da die Herstellung dieser Erzeugnisse zum Teil weder überwacht noch kontrolliert werden. Die pyrotechnischen Gegenstände aus der Republik Polen genügen deshalb nicht den bei uns geltenden Sicherheitsbestimmungen und bereits ihre Einfuhr ist strafbar.

Auf Grund dessen fanden gerade in den letzten Tagen verstärkte Kontrollen in gemeinsamer Aktion des Ordnungsamtes Maistadt, der Polizei Maistadt sowie des Hauptzollamt Maistadt statt. Nicht nur im Handel wurde kontrolliert. Die größer werdende Zahl der Vorknaller durfte erstmalig die Erfahrung machen, dass man die daraus resultierende Problematik nicht nur ernst sondern sich deren auch annimmt. Während die Jüngeren mit einem aufklärenden Gespräch davongekommen waren, durften es die Älteren im Portemonnaie knallen lassen. Hierbei wurden gleichfalls das Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialprüpfung (BAM), das CE-Sicherheitszeichen und die Registriernummern überprüft.

Die Stadt Maistadt wünscht allen Bürgern einen guten Rutsch ins neue Jahr.